LIBOR
Diese Seite wurde erstellt, um Sie über die Einstellung der „IBORs“ in Kenntnis zu setzen. Der Inhalt wird regelmässig aktualisiert.
Letztes Update: März 2021
Einleitung
Der London Interbank Offered Rate („LIBOR“) und bestimmte andere Interbanken-Zinssätze (Interbank Offered Rates, nachfolgend gemeinsam mit dem LIBOR als „IBORs“ bezeichnet), die seit über 30 Jahren weltweit als Referenzzinssätze zum Einsatz kommen, werden bis Ende 2021 schrittweise eingestellt. Diese Zinssätze stellen den Durchschnittswert aus den Antworten einer Auswahl von Grossbanken auf folgende Frage dar: „Zu welchem Zinssatz würden Ihnen Ihres Erachtens andere Banken Geld leihen?“ Sie sind der Zinssatz, der auf unbesicherte Interbankenkredite anfällt.
2017 gab die Financial Conduct Authority (Finanzmarktaufsicht in Grossbritannien) bekannt, dass die grossen Referenzbanken nach 2021 nicht mehr verpflichtet sein würden, ihre Zinssätze einzureichen. Daher wird erwartet, dass die meisten dieser Banken, wenn nicht gar alle, keine entsprechenden Angaben mehr übermitteln werden. Wird der LIBOR dennoch veröffentlicht, besteht das Risiko, dass er nicht länger repräsentativ ist. Vor diesem Hintergrund müssen Vorkehrungen für den Übergang zu den vom Markt als Alternative zu den IBORs in den verschiedenen betroffenen Währungen ermittelten Ersatz-Referenzzinssätzen getroffen werden; diese Zinssätze werden künftig auf reellen Markttransaktionen basieren.
Alle Finanzinstrumente, Finanzkontrakte und Kredite, die sich auf einen oder mehrere IBORs beziehen und nach 2021 fällig werden, müssen daher im Hinblick auf die unterschiedlichen Referenzzinssätze angepasst werden.
Die Pictet Group behält die Marktentwicklungen sowie die Ankündigungen der Regulierungsbehörden in den einzelnen betroffenen Ländern und der Arbeitsgruppen, die sich mit den verschiedenen Währungen befassen, genau im Blick.
Alternative Referenzzinssätze
Anders als die IBORs, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Zinssätze handelt (z. B. GBP-3-Monats-LIBOR), werden die alternativen Referenzzinssätze täglich berechnet. Es sind daher Anpassungen erforderlich, damit diese als Ersatzzinssätze zum Einsatz kommen können. Dabei ist zu beachten, dass derzeit Diskussionen mit dem Ziel geführt werden, neue Laufzeiten bei bestimmten Währungen zu entwickeln.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen haben die alternativen Zinssätze im Vergleich zu den IBORs unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die einzelnen Währungen. Darüber hinaus verbessert sich die Liquidität von Produkten, die alternative Referenzzinssätze verwenden, fällt aber verglichen mit der vorhandenen Liquidität von Produkten, die sich auf den IBOR beziehen, nach wie vor schwach aus.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten IBORs und der alternativen Referenzzinssätze, durch die sie ersetzt werden, sowie die entsprechenden Verwaltungsbehörden.
| Bestehender Zinssatz | Alternativer Zinssatz | Verwaltungsbehörde |
|---|---|---|
| EUR LIBOR | Euro Short Term Rate (ESTER) | European Central Bank |
| USD LIBOR | Secured Overnight Financing Rate (SOFR) | Federal Reserve Bank of New York |
| GBP LIBOR | Sterling Overnight Interbank Average Rate (SONIA) | Bank of England |
| CHF LIBOR | Swiss Average Rate Overnight (SARON) | SIX Swiss Exchange |
| JPY LIBOR / TIBOR | Tokyo Overnight Average Rate (TONAR) | Bank of Japan |
Einstellung der IBORs: Auswirkungen auf Finanzinstrumente
Aus Produktsicht (mit Ausnahme von Lombard-Krediten) hat die bevorstehende Einstellung der IBORs vor allem dann Auswirkungen, wenn Folgendes gegeben ist:
- Der Kurs oder die Vergütung des Produkts basiert auf einem IBOR; dies ist beispielsweise bei Anleihen, strukturierten Produkten und Derivaten der Fall.
Werden die IBORs nicht mehr veröffentlicht, wird der Kurs und/oder die Vergütung des Produkts nicht länger auf Basis eines IBOR berechnet, sondern auf Grundlage eines vorher festgelegten alternativen Referenzzinssatzes. Es sollte bedacht werden, dass die Unterlagen zu den meisten Finanzprodukten bislang noch keine Bestimmungen bezüglich des Ersatzes von IBORs durch alternative Referenzzinssätze enthalten.
Angesichts der Unterschiede zwischen den IBORs und den alternativen Referenzzinssätzen hat eine Umstellung bestehender Finanzkontrakte auf das neue System (positive oder negative) Konsequenzen. Dies gilt vor allem für die Effektivität von Absicherungstransaktionen. - Die Produktperformance wird anhand eines IBOR gemessen; dies ist bei einigen Anlagefonds der Fall. Zu Performance-Vergleichszwecken wird daher ein neuer Referenzindex zum Einsatz kommen müssen. In diesem Fall wirkt sich die Einstellung des IBOR weder auf den Kurs noch den Ertrag des Produkts aus.
Folgen der Abschaffung der IBOR-Zinssätze für Lombardkredite
Die von der Pictet-Gruppe gewährten Lombardkredite sind an den Pictet Prime Rate (PPR) gekoppelt, der eine IBOR-Komponente beinhaltet. Da die IBOR-Zinssätze abgelöst werden, hat die Pictet-Gruppe beschlossen, in Einklang mit den bestehenden Kreditverträgen die alternativen Zinssätze zu berücksichtigen, die am Markt für die jeweiligen Währungen vorgeschlagen werden.
| Währung der Kreditlinie | Aktueller Satz | Ab 1. April 2021 eingesetzter alternativer Referenzzinssatz | |
|---|---|---|---|
| Risikofreier Zinssatz | Kennung | ||
| AUD | 3-month AUD Bank Bills Rate | Reserve Bank of Australia Official Cash Rate | RBACOR |
| CAD | 3-month Canada BA | Canadian Overnight Repo Rate Average | CORRA |
| CHF | 3-month Libor | Swiss Average Rate Overnight | SARON |
| EUR | 3-month Euribor | Euro Short-Term Rate | ESTR or €STR |
| GBP | 3-month Libor | Sterling Overnight Index Average | SONIA |
| HKD | 3-month Hibor | HKD Overnight Index Average | HONIA |
| JPY | 3-month Libor | Tokyo Overnight Average Rate | TONAR |
| SGD | 3-month Sibor | Singapore Overnight Rate Average | SORA |
| USD | 3-month Libor | Secured Overnight Financing Rate | SOFR |
Diese neuen Zinssätze werden täglich berechnet. Für mittel- und langfristige Geschäfte wie Lombardkredite müssen sie daher angepasst werden. Ausserdem ist das Kreditrisiko einzubeziehen. Zu diesem Zweck hat die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) empfohlen, einen Aufschlag auf jeden dieser Zinssätze zu berechnen, um sie anstelle der IBOR-Zinssätze verwenden zu können.
Zur Wahrung der Kundeninteressen hat die Pictet-Gruppe beschlossen, folgende von der ISDA vorgeschlagene Methode zu befolgen. Anstatt für jede Währung einen eigenen Aufschlag zu berechnen, hat die Pictet-Gruppe einen einheitlichen Aufschlag festgelegt, der für alle Währungen berechnet wird (er entspricht dem Zinssatz für 3-monatige Kredite in USD, gerundet auf die nächsten 0,05%). Alle oben genannten alternativen Referenzzinssätze erhalten also einen festen Aufschlag von 0,25%.
Bestehende Margen bleiben dagegen unverändert. Auch gilt weiterhin die Obergrenze von 0%.
Laufende Festvorschüsse sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Von der Pictet Group ergriffene Schritte
Die Pictet Group ist bestrebt, ihre Kunden regelmässig über alle künftigen Veränderungen in Bezug auf dieses Thema zu informieren. Zu diesem Zweck wird diese Seite regelmässig aktualisiert.
Ihr Vermögensverwalter oder Kundenbetreuer steht Ihnen gerne mit weiteren Informationen zu diesem Thema zur Seite.
EMMI-EURIBOR: Euribor®, Eonia® und Eurepo® sind eingetragene Marken von EMMI a.i.s.b.l. Alle Rechte vorbehalten. Bei Verwendung dieser Namen muss angegeben werden, dass der Index eine eingetragene Marke ist.ICE-LIBOR: Die hier wiedergegebenen Indexdaten sind Eigentum von ICE Data Indices, LLC, ihren Tochtergesellschaften („ICE Data“) und/oder Drittanbietern, und ihre Verwendung durch die Pictet-Gruppe wurde genehmigt. ICE Data und ihre Drittanbieter übernehmen keine Haftung in Verbindung mit deren Verwendung.